Pressemitteilung
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12.04.2011 | Dagmar ROTH-BEHRENDT:

Dagmar ROTH-BEHRENDT:
"Mitgliedsstaaten müssen selbst über Anbau von gentechnisch veränderten Organismen entscheiden dürfen!"

Am Dienstag hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments über einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission abgestimmt, der den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu beschränken oder zu verbieten.

"Da es leider vor 20 Jahren nicht gelungen ist, weltweite Regelungen gegen die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln zu treffen, müssen wir jetzt jede Möglichkeit nutzen, die Verwendung von GVO in Lebensmitteln zu regulieren", sagte die SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz Dagmar ROTH-BEHRENDT.

Die zentrale Zulassung von GVO auf europäischer Ebene erfolgt heute zwar nur, wenn keinerlei Sicherheitsbedenken für die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen und Tieren bestehen. "Aber auch nach erfolgter europäischer Zulassung muss es einem Mitgliedsstaat überlassen sein, den Anbau von GVO auf seinem Gebiet zu beschränken oder zu verbieten", argumentierte die Europaabgeordnete Dagmar ROTH-BEHRENDT.

Mit welcher Begründung der Anbau beschränkt oder verboten werden darf, war heute Gegenstand der Abstimmungen. "Es ist gut, dass die Mitgliedsstaaten mehr Begründungsmöglichkeiten haben, als der Kommissionsvorschlag vorsah, um den GVO-Anbau zu beschränken oder zu verbieten", sagte Dagmar ROTH-BEHRENDT. So können die Mitgliedsstaaten wissenschaftlich belegte Auswirkungen auf die Umwelt als Begründung von Anbau-Restriktionen anführen. Dagmar ROTH-BEHRENDT hätte sich hier gerne mehr gewünscht: "Die Einbeziehung von Gesundheitsaspekten als Begründung für die GVO-Ablehnung haben konservative Abgeordnete des Gesundheitsausschusses leider verhindert", kritisierte die Gesundheitsexpertin das Abstimmungsergebnis im Ausschuss.

Wenn die Mitgliedsstaaten nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Anbau zu beschränken, müssen Landwirte sowie Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt und informiert werden. "Dazu bedarf es endlich verbindlicher Abstandsregeln zwischen konventionellen und gentechnisch veränderten Feldern und weiterhin eine strenge Kennzeichnung von Lebensmitteln, die GVOs enthalten", sagte Dagmar ROTH-BEHRENDT abschließend.

Für weitere Informationen: Büro Dagmar Roth-Behrendt: + 32 228 47453 und Algara Stenzel (Pressesprecherin) +32 473 930 060 (GSM)