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Pressemitteilung
Freitag, 27. Mai 2005
Dagmar Roth-Behrendt: "Ja! Ja! Ja!"
DAGMAR ROTH-BEHRENDT, Berliner SPD-Europa-Abgeordnete, hat das Urteil
des Europäischen Gerichtshofes zur Klage gegen die Kosmetikrichtlinie
mit großer Genugtuung aufgenommen. Der EuGH hat in diesem
Urteil eine Nichtigkeitsklage Frankreichs gegen das stufenweise
Verbot von Tierversuchen zur Herstellung von Kosmetika abgewiesen.
DAGMAR ROTH-BEHRENDT: "Ich war immer überzeugt, dass
die Gesetzgebung ordentlich gemacht wurde. Als Juristin und Abgeordnete
war ich sicher, dass das stufenweise Verbot sowohl juristisch als
auch politisch zulässig und richtig festgelegt wurde.
Die ehemalige Berichterstatterin des Europäischen Parlaments
zur Kosmetikrichtlinie weiter: "Das Ergebnis von nächtelangen
Sitzungen im Vermittlungsausschuss, am letzten Tag bis 4.20 morgens,
ist nunmehr bestätigt. Die französische Kosmetikindustrie
- versteckt hinter der französischen Republik - ist mit ihrem
Versuch, das vereinbarte Verbot durch die Hintertüre wieder
zu beseitigen, gescheitert."
Das Europäische Parlament hatte im Rahmen der 7. Änderungsrichtlinie
zur Kosmetikrichtlinie erreicht, dass ab September 2004 ein Verbot
von Tierversuchen an Endprodukten innerhalb der EU und ein Vermarktungsverbot
von Kosmetikprodukten und deren Inhaltsstoffen, die außerhalb
der EU an Tieren getestet wurden, und für die bereits in der
EU validierte und anerkannte Alternativmethoden existieren, gilt.
Ab 2009 tritt in der EU ein generelles Verbot für Tierversuche
für Kosmetikendprodukte und -inhaltsstoffe für fast alle
Testbereiche in Kraft, unabhängig davon, ob es bereits tierversuchsfreie
Alternativen gibt. Ab 2013 tritt dann ein völliges Verkaufsverbot
für Kosmetika in Kraft, die mit Hilfe von Tierversuchen auch
außerhalb der EU hergestellt wurden.
Für weitere Informationen: Frank Büchler, Büro
Dagmar Roth-Behrendt, 0032/2/284 54 53
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