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Pressemitteilung

Freitag, 27. Mai 2005


Dagmar Roth-Behrendt: "Ja! Ja! Ja!"


DAGMAR ROTH-BEHRENDT, Berliner SPD-Europa-Abgeordnete, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Klage gegen die Kosmetikrichtlinie mit großer Genugtuung aufgenommen. Der EuGH hat in diesem Urteil eine Nichtigkeitsklage Frankreichs gegen das stufenweise Verbot von Tierversuchen zur Herstellung von Kosmetika abgewiesen.

DAGMAR ROTH-BEHRENDT: "Ich war immer überzeugt, dass die Gesetzgebung ordentlich gemacht wurde. Als Juristin und Abgeordnete war ich sicher, dass das stufenweise Verbot sowohl juristisch als auch politisch zulässig und richtig festgelegt wurde.

Die ehemalige Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zur Kosmetikrichtlinie weiter: "Das Ergebnis von nächtelangen Sitzungen im Vermittlungsausschuss, am letzten Tag bis 4.20 morgens, ist nunmehr bestätigt. Die französische Kosmetikindustrie - versteckt hinter der französischen Republik - ist mit ihrem Versuch, das vereinbarte Verbot durch die Hintertüre wieder zu beseitigen, gescheitert."

Das Europäische Parlament hatte im Rahmen der 7. Änderungsrichtlinie zur Kosmetikrichtlinie erreicht, dass ab September 2004 ein Verbot von Tierversuchen an Endprodukten innerhalb der EU und ein Vermarktungsverbot von Kosmetikprodukten und deren Inhaltsstoffen, die außerhalb der EU an Tieren getestet wurden, und für die bereits in der EU validierte und anerkannte Alternativmethoden existieren, gilt. Ab 2009 tritt in der EU ein generelles Verbot für Tierversuche für Kosmetikendprodukte und -inhaltsstoffe für fast alle Testbereiche in Kraft, unabhängig davon, ob es bereits tierversuchsfreie Alternativen gibt. Ab 2013 tritt dann ein völliges Verkaufsverbot für Kosmetika in Kraft, die mit Hilfe von Tierversuchen auch außerhalb der EU hergestellt wurden.

Für weitere Informationen: Frank Büchler, Büro Dagmar Roth-Behrendt, 0032/2/284 54 53


 

 

 

 

 
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