Pressemitteilung zur Kosmetikrichtline vom 05. Februar 2008
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05. Februar 2008

Tierschutz darf nicht aufgeweicht werden!

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Neufassung der Kosmetikrichtlinie vorgestellt, der die Überarbeitung der 7. Kosmetikrichtlinie aus dem Jahr 2003 vorsieht.

Die SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz Dagmar ROTH-BEHRENDT begrüßt, daß der Vorschlag der EU-Kommission das Verbot von Tierversuchen unangetastet läßt.

"Die bestehende Gesetzgebung ist sehr gut, klar und präzise", betont Dagmar ROTH-BEHRENDT. So beinhaltet die Kosmetikrichtlinie ein umfassendes Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Produkten sowie das vollständige Tierversuchsverbot bei Kosmetikprodukten in der Europäischen Union.

"Wenn der Vorschlag der EU-Kommission dazu beiträgt, manche Dinge noch klarer auszudrücken und die Produktsicherheit zu erhöhen, dann ist das gut", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. "Aber wesentliche und essentielle Punkte der 7. Kosmetikrichtlinie, wie das Verbot von Tierversuchen und der Verbraucherschutz müssen erhalten und dürfen nicht aufgeweicht werden!"


Für weitere Informationen: Büro Dagmar Roth-Behrendt +32 228 45453.


Hintergrund:
Die ursprüngliche Fassung der Kosmetikrichtlinie stammt aus dem Jahr 1976 und wurde seit dem mehrfach überarbeitet und angepaßt. Die 7. Änderung der Richtlinie aus dem Jahr 2003 sieht neben dem Verbot von gefährlichen Stoffen in Kosmetika, ein vollständiges Tierversuchsverbot sowie ein umfassendes Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Produkten vor. Darüber hinaus regelt es die Kennzeichnung der Haltbarkeit von kosmetischen Produkten als auch die Kennzeichnung von allergischen Stoffen.