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Pressemitteilung zur Kosmetikrichtline vom 05. Februar
2008
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05. Februar 2008 Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Neufassung der Kosmetikrichtlinie vorgestellt, der die Überarbeitung der 7. Kosmetikrichtlinie aus dem Jahr 2003 vorsieht. Die SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz Dagmar ROTH-BEHRENDT begrüßt, daß der Vorschlag der EU-Kommission das Verbot von Tierversuchen unangetastet läßt. "Die bestehende Gesetzgebung ist sehr gut, klar und präzise", betont Dagmar ROTH-BEHRENDT. So beinhaltet die Kosmetikrichtlinie ein umfassendes Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Produkten sowie das vollständige Tierversuchsverbot bei Kosmetikprodukten in der Europäischen Union. "Wenn der Vorschlag der EU-Kommission dazu beiträgt, manche Dinge noch klarer auszudrücken und die Produktsicherheit zu erhöhen, dann ist das gut", so Dagmar ROTH-BEHRENDT. "Aber wesentliche und essentielle Punkte der 7. Kosmetikrichtlinie, wie das Verbot von Tierversuchen und der Verbraucherschutz müssen erhalten und dürfen nicht aufgeweicht werden!"
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