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24.03.2009
Dagmar ROTH-BEHRENDT:
"Von Kopf bis Fuß mehr Sicherheit"
Europäisches Parlament verabschiedet Kosmetikverordnung
Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes haben heute den Kompromiss
über den Vorschlag der EU-Kommission zur Kosmetikgesetzgebung mit
großer Mehrheit angenommen.
"Nach den harten Verhandlungen mit dem Ministerrat ist das erzielte
Ergebnis ein klarer Erfolg für das Parlament und den Verbraucherschutz",
erklärte die SPD-Europaabgeordnete und Expertin für Gesundheits-
und Verbraucherschutz Dagmar ROTH-BEHRENDT über den angenommenen
Kompromissvorschlag.
Auch Günter VERHEUGEN, Vize-Präsident der Europäischen
Kommission, zuständig für Unternehmen und Industrie, unterstrich:
"Die nunmehr gefundene Lösung dient den Verbrauchern ebenso
wie der Wettbewerbsfähigkeit einer innovativen Kosmetikindustrie
in Europa. Er ist ein weiteres Beispiel gelungener Binnenmarktgesetzgebung,
die die Produktsicherheit erhöht und zugleich unnötige Bürokratiekosten
reduziert."
Streitpunkt bei den harten Verhandlungen mit dem Ministerrat war vor allem
das Verbot von krebserregenden, erbgutverändernden oder die Fortpflanzung
hemmenden Stoffen. "Es ist völlig inakzeptabel, dass einige
Mitgliedsstaaten ernsthaft eine Auflockerung dieses Verbots gefordert
haben. Hier gab es für das Parlament keine Kompromissbereitschaft",
versicherte Dagmar ROTH-BEHRENDT. Gegen den Widerstand im Rat ist es dem
Parlament gelungen, an dem generellen Verbot festzuhalten und lediglich
eine Ausnahme für Ethanol und Vitamin A zu gewähren, die auch
in Lebensmitteln zugelassen sind.
Ein weiterer Schwerpunkt bei den Verhandlungen war der Umgang mit neuen
und unerforschten Nanomaterialien in Kosmetika. Nanomaterialen sind besonders
kleine Substanzen, die leicht selbst tiefere Hautschichten durchdringen
und auf diese Weise auch in die Blutbahn gelangen können. Hersteller,
die ein Produkt mit Nanomaterialien auf den Markt bringen wollen, müssen
zukünftig die Kommission darüber informieren, so dass sie gegebenenfalls
eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung veranlassen kann.
Außerdem konnte das Parlament eine Kennzeichnungspflicht für
Nanomaterialien in Kosmetikprodukten durchsetzen. "Endlich werden
den Verbrauchern diese Informationen nicht länger vorenthalten",
freute sich Dagmar ROTH-BEHRENDT.
Das Parlament konnte außerdem durchsetzen, dass bei der Werbung
für Kosmetika nur mit denjenigen Eigenschaften geworben wird, die
das Produkt auch tatsächlich hat und die wissenschaftlich belegt
sind. "Der Verbraucher darf nicht mit überzogenen oder völlig
falschen Versprechungen in die Irre geführt werden. Im Gegenteil,
der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt
hält, was es verspricht!", unterstrich Dagmar ROTH-BEHRENDT.
"Mit der Kosmetikvorordnung haben wir dafür gesorgt, dass die
Verwendung von Seife, Sonnenschutz & Co. künftig noch sicherer
ist", betonte Dagmar ROTH-BEHRENDT abschließend.
Für weitere Informationen: Büro Dagmar Roth-Behrendt +33 88
17 74 53.
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