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Pressemitteilung
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Dagmar ROTH-BEHRENDT: Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes hat heute über die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und Patientenrechte abgestimmt. "Das wurde auch höchste Zeit", kommentiert die Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament Dagmar ROTH-BEHRENDT, die im zuständigen Umweltausschuss die Berichterstatterin der sozialdemokratischen Fraktion ist, den positiven Teil der heutigen Abstimmung: "Endlich wird im europäischen Binnenmarkt auch Kranken das Recht bestätigt, mobil sein zu können und sich in einem anderen Mitgliedstaat behandeln zu lassen." "Die Mitglieder des federführenden Umweltausschusses haben mit ihrer Abstimmung deutlich gemacht, worum es bei dem Richtlinienvorschlag wirklich geht: nämlich um Patienten, die sich in der EU bewegen und nicht um Dienstleistungen, die wandern", zeigte sich Dagmar ROTH-BEHRENDT erfreut. "Wir müssen bei der Umsetzung der Patientenrechte die Autonomie der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten respektieren", stellte Dagmar ROTH-BEHRENDT außerdem klar. "Deshalb ist es richtig, dass die Mitgliedstaaten für Krankenhaus- oder Spezialbehandlungen Vorabgenehmigungen verlangen dürfen, um das Funktionieren und die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems gewährleisten zu können. Es muss aber sicher gestellt sein, dass die Genehmigung nicht unbegründet verweigert wird und auch zeitnah erfolgt", mahnte Dagmar ROTH-BEHRENDT. Außerdem soll die Einrichtung von europäischen Referenzzentren für fachlichen Austausch und von nationalen Kontaktstellen gefördert werden, die Patienten umfassend über ihre Rechte informieren. Dagmar ROTH-BEHRENDT: "Patienten müssen sich über Erfahrungen bei der Behandlung von Krankheiten informieren können, und es muss Transparenz hergestellt werden, wo in der EU die besten und erfolgreichsten Spezialisten heilen." "Wenn die Richtlinie schließlich dazu führt, dass sich in Teilen der EU auch die Qualität und der Zugang zu Behandlungen verbessert, so ist das ein wundervoller und gewollter Nebeneffekt", betonte Dagmar ROTH-BEHRENDT abschließend. Leider sind einige dringend gewünschte Änderungen im Ausschuss gescheitert, wie z.B. die doppelte Rechtsgrundlage Art 95/152, um besonders auf den Gesundheitsaspekt hinzuweisen, und ein Antrag, um klarere Regeln zur vorherigen Autorisierung vorzugeben. "Deshalb", so Dagmar ROTH-BEHRENDT "mußten wir uns heute leider bei der Schlussabstimmung enthalten. Diese Mängel können hoffentlich bis zur Abstimmung im Plenum ausgebügelt werden."
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