Tierschutz
 

Die allgemeine Zuständigkeit in Angelegenheiten des Tierschutzes obliegt noch weitgehend den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In den Zuständigkeitsbereich der EU fallen jedoch Regelungen, die sich aus der Umsetzung verschiedener Politikbereiche auf europäischer Ebene ergeben. Dabei orientierte sich die Gesetzgebung anfangs ausschließlich an der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher Standards. Die Gesetzesinitiativen der letzten Jahre sind aber auch von dem ethischen Grundanliegen geprägt, das Wohlergehen der Tiere zu verbessern. Dies gilt insbesondere seit dem Amsterdamer Vertrag (1997), dem auf Drängen des Europäischen Parlaments ein Protokoll über den Tierschutz beigefügt wurde.
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Tierschutz und Tiergesundheit hohe Priorität im Umweltausschuss
Der Umweltausschuß des Europäischen Parlamentes hat in den letzten Wochen intensiv über eine neue Verordnung beraten, die den Tierschutz und die Tiergesundheit erhöhen soll. Dagmar Roth-Behrendt ist die Berichterstatterin für die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament und begrüßt, daß durch die Verordnung eine artgerechte Behandlung aller Tiere ermöglicht wird.
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Tierversuche
Die Bilder von gequälten Kaninchen, Affen oder Ratten möchte am liebsten keiner mehr sehen – bei Umfragen sind die meisten Menschen gegen Tierversuche. Die gibt es aber leider noch in vielen Bereichen: Kosmetika werden z. B. auf Hautverträglichkeit geprüft, Arzneimittel auf Nebenwirkungen oder Chemikalien auf Giftigkeit. Alle neuen Substanzen müssen geprüft werden, damit die Sicherheit von Produkten nachgewiesen werden kann – zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
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Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern

Tierschutz und Tiergesundheit müssen vorrang haben vor wirtschaftlichen und sozialen Erwägungen, so der Tenor eines Berichts zur Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern, welchen das Europäsiche Parlament am 14. Februar 2006 angenommen hat. Dagmar Roth-Behrendt ist sehr zufrieden, dass die Forderungen aus dem Umweltauschusses sich in der Richtlinie wieder finden. => weiter

5. Februar 2008 - börse-online

EU-Kommission will Bürokratiekosten für Kosmetikindustrie senken

... Die SPD-Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt forderte, mit der Gesetzesreform dürften weder das Tierversuchsverbot noch die bestehenden Verbraucherschutzvorgaben aufgeweicht werden ... => weiter

Pressemitteilungen

05. Februar 2008

Tierschutz darf nicht aufgeweicht werden!

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Neufassung der Kosmetikrichtlinie vorgestellt, der die Überarbeitung der 7. Kosmetikrichtlinie aus dem Jahr 2003 vorsieht. => weiter


27. Mai 2005 - Dagmar Roth-Behrendt: "Ja! Ja! Ja!"

DAGMAR ROTH-BEHRENDT, Berliner SPD-Europa-Abgeordnete, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Klage gegen die Kosmetikrichtlinie mit großer Genugtuung aufgenommen. Der EuGH hat in diesem Urteil eine Nichtigkeitsklage Frankreichs gegen das stufenweise Verbot von Tierversuchen zur Herstellung von Kosmetika abgewiesen.
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