| Verbraucherpolitik |
Schwerpunkthema Verbraucherschutz Zwischen deutschem und europäischem Verbraucherschutz kann nicht mehr unterschieden werden. Da alle Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt frei gehandelt werden können, müssen in allen EU-Staaten die Verbraucherrechte gleichermaßen gesichert sein. Folglich kann ein wirksamer Verbraucherschutz nur durch einheitliche europäische Gesetze gewährleistet werden. Dabei gilt stets das Vorsorgeprinzip: Maßstab jeder europäischen Regelung ist der umfassende Schutz der Verbraucher - alle möglichen Gefahren für die Gesundheit sollen ausgeschlossen werden. In sämtlichen EU-Mitgliedstaaten soll ein vergleichbares Schutzniveau erreicht werden. Mtgliedsstaaten, die bereits ein höheres Schutzniveau haben, können dies beibehalten. In der EU-Verbraucherpolitik entscheidet das Europäische Parlament (EP) gleichberechtigt mit den Ministern der Mitgliedsstaaten über die Ausgestaltung der Gesetzgebung. Nur mit der Zustimmung des EP können die EU-Standards festsetzt werden. Europäische Gesetzgebung ist es z. B. zu verdanken, dass die übliche Garantiezeit für fehlerhafte Produkte des täglichen Gebrauchs in Deutschland von nur sechs Monaten auf zwei Jahre heraufgesetzt wurde, was bereits seit längerem dem EU-Durchschnitt entsprach. Wer bei einer gebuchten Pauschalreise Pech hat, kann sich auf europäisches Recht berufen: Der Reiseveranstalter steht bei Reisemängeln umfassend in der Pflicht. Auch für Flugreisende hat die EU dafür gesorgt, dass es bei Verspätungen oder Überbuchungen finanzielle Entschädigungen gibt. Bei Verbraucherkrediten fordert das Europäische Parlament eine größtmögliche Aufklärungspflicht für die Verbraucher vor Kreditabschluss und ein wirksames Rücktrittrecht. Entstehen durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden an Körper oder Eigentum einer Person, so haften die Hersteller dafür. Um auf europäischer Ebene erfolgreich Verbraucherinteressen durchzusetzen, bedarf es starker Verbraucherorganisationen, die nicht nur national, sondern europaweit tätig sind. BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) ist eine dieser Organisationen: Sie besteht aus unabhängigen nationalen Verbraucherorganisationen und setzt sich ebenso wie das Europäische Parlament für die Interessen der Verbraucher in Europa ein. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Nährwertkennzeichnung
vorgelegt, der jetzt im Europäischen Parlament diskutiert wird. Dagmar
Roth-Behrendt hat dazu ihre Eckpunkte vorgestellt. Ein wichtiges Gebiet für den Verbraucherschutz ist die Qualität
von Lebensmitteln. Hier finden Sie einen Artikel
über die aktuellen Diskussion um so genanntes "Klonfleisch" |
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